Im Unterricht
Nutzung nur mit Erlaubnis: Ich nutze das iPad nur, wenn die Lehrkraft es erlaubt. Ansonsten liegt es umgedreht auf dem Tisch.
Zulässige Apps: Ich verwende ausschließlich die Apps, die für den Arbeitsauftrag zugelassen sind.
Aufnahmen: Fotos, Videos oder Tonaufnahmen sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis erlaubt. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.
Keine Unterhaltung: Spiele, Musik, private Nachrichten sind während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Allgemein in der Schule
Standardmaterial: Ich habe immer das Standardmaterial (Heft, Bücher, Stifte, Geodreieck, Taschenrechner …) dabei sowie mein Ipad.
Pausenregel: In den Pausen benutze ich mein iPad nicht. Ausnahmen kann eine Lehrkraft zum Lernen erlauben.
Zu Hause
Akku: Ich bringe mein iPad jeden Tag mit vollem Akku in die Schule.
Hausaufgaben: Falls Hausaufgaben auf dem Ipad nicht möglich sind, erledige ich sie auf Papier.
Grundsätzliches
Persönlichkeitsrechte: Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen ohne Erlaubnis sind verboten und verletzen Persönlichkeitsrechte.
Jugendgefährdende Inhalte: Inhalte, die jugendgefährdend, gewaltverherrlichend oder strafbar sind, dürfen nicht angezeigt oder verbreitet werden.
Sicherheit: Das iPad ist mit Code und Touch ID/Face ID geschützt. Der Code ist auch den Eltern bekannt.
Konsequenzen bei Regelverstößen
Je nach Schwere des Verstoßes können beispielsweise folgende Maßnahmen ergriffen werden. Jede Konsequenz ist ein individueller und pädagogischer Einzelfall:
Regeln abschreiben: Regeln abschreiben und von den Eltern unterschreiben lassen.
Elterngespräch: Gespräch mit den Eltern; iPad muss zeitweise zu Hause bleiben.
Nutzungsverbot: Verbot der iPad-Nutzung für 1–2 Wochen, Mitschriften auf Papier.
Ausschluss: Bei schweren oder wiederholten Verstößen: Ausschluss von der iPad-Nutzung in der Schule.