Schulordnung

Genehmigt von der Lehrerkonferenz am 14.12.2016

Diese Schulordnung ergänzt die Bestimmungen des Schul- und Bildungsgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (§42 ff SchulG NRW 2005) durch Einzelregelungen für unsere Schule.

Sinn der Schulordnung ist es, einen möglichst reibungslosen Ablauf des Schulalltags und ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten. Jedem Einzelnen soll dadurch größtmögliche Sicherheit und persönliche Entfaltung garantiert werden.

Das ist aber nur möglich, wenn sich jeder in die Schulgemeinschaft (Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und nichtpädagogisches Personal) eingebunden fühlt und bereit ist, für sie auch Mitverantwortung zu tragen. Durch ein friedliches und konstruktives Zusammenleben in dieser Gemeinschaft kann erfolgreiches Lernen stattfinden, auf das jede/jeder ein Recht hat. Verbunden mit den Rechten ergeben sich für jede/jeden in der Schulgemeinschaft auch Pflichten.

Zur Orientierung dienen daher gemeinsame Regeln.

 

1.    Umgang miteinander

1.1  Wir gehen respektvoll miteinander um.

1.2. Wir wenden keine körperliche und verbale Gewalt an.

1.3  Herabwürdigende Äußerungen / Beleidigungen unterlassen wir und bemühen uns, im Gespräch mit- und übereinander fair und höflich zu sein.

1.4  Mit dem Eigentum anderer gehen wir respektvoll um.

 

2.    Der Schultag - Rechte und Pflichten

2.1  Wir haben ein Recht, gefordert und gefördert zu werden.

2.2  Wir haben das Recht, in Ruhe zu lernen und zu lehren.

2.3  Wir dürfen unsere Meinung in angemessener (freundlicher, respektvoller, höflicher) Weise äußern.

2.4  Ich befolge die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer berechtigter Personen ohne Diskussion.

2.5  Wir alle haben die Pflicht zur Pünktlichkeit. Dies betriff sowohl den Beginn als auch das Ende der Stunde.

2.6  Beim Klingeln gehen wir zügig zu unserem festgelegten Aufstellplatz auf dem Schulhof und warten ruhig auf die Lehrerin, den Lehrer (vor der Klasse, Turnhalle, dem Musikraum, Bio-, Chemie-, Physikraum usw.)

2.7   Bei Verspätungen entschuldigen wir uns. Ist die Lehrerin oder der Lehrer nach 10 Minuten noch nicht in der Klasse erschienen, erkundigt sich die Klassensprecherin / der Klassensprecher im Verwaltungsgebäude beim 1. Konrektor bzw. zuständigen Stundenplaner, wie weiter zu verfahren ist.

2.8  Eine Pausenordnung regelt den Aufenthalt im Gebäude und auf dem Schulhof während der großen Pausen (siehe Hofregeln).

2.9  Wir bleiben während der Schulzeit auf dem Schulgelände (Ausnahme: in der 1-Stunden-Pause dürfen die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse mit Erlaubnis der Eltern (Nachweis holt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ein) das Schulgelände verlassen).

2.10 Wir akzeptieren, dass das Benutzen von Handys sowie elektronischer Unterhaltungsgeräte nur vor dem Betreten des Schulgeländes und nach dem Verlassen erlaubt sind. Während der gesamten Unterrichtszeit sind Handys (Mobiltelefone) verboten und nicht sichtbar. Während einer Klassenarbeit sind die Geräte vorne beim Pult abzulegen.

2.11 Wenn ich eine Arbeitsgemeinschaft oder eine Lernzeit wähle, nehme ich mindestens ein halbes Schuljahr lang regelmäßig daran teil.

 

3.    Der Unterricht – Klassenregeln

3.1  Ich halte die Schulordnung ein.

3.2  Ich komme pünktlich und vorbereitet mit vollständigen Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien in den Unterricht.

3.3  Ich habe mein Arbeitsmaterial zu Beginn der Stunde vollständig auf dem Platz liegen.

3.4  Ich höre zu, wenn andere sprechen.

3.5  Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer.

3.6  Ich melde mich und warte ruhig, bis ich aufgerufen werde.

3.7  Ich nutze die 30-cm Stimme in Gruppenarbeitsphasen.

3.8  Ich bin im Unterricht aufmerksam und beteilige mich.

3.9  Ich vermeide Störungen durch Essen, Trinken und Handygebrauch.

3.10 Ich bin leise im Unterricht.

3.11 Ich bleibe während des Unterrichts auf meinem Platz sitzen.

3.12 Ich spreche und verhalte mich höflich zu meinen Mitmenschen.

3.13 Ich passe auf mich und meinen Nachbarn auf.

3.14 Ich verhalte mich auf den Fluren so, dass der Unterricht in den Klassen nicht gestört wird.

3.15 Wir achten darauf, den Ordnungsdienst inklusive des Tafeldienstes zu Beginn jeder Unterrichtsstunde gewissenhaft auszuführen. Dieses trägt zum Wohlbefinden in der Klasse und guten Lernatmosphäre bei.

3.16 Die Lehrerin /der Lehrer beendet den Unterricht. Erst danach wird zusammengepackt und werden die Jacken angezogen.

3.17 Die Lehrkraft schließt ab, wenn eine Klasse den Raum verlassen hat.

 

4.   Krankheit und Beurlaubung

4.1 Bei Erkrankungen benachrichtigen die Erziehungs-berechtigten die Schule unverzüglich am 1. Unterrichts-tag. Nach Beendigung des Schulversäumnissesteilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund des Fehlensmit. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.

4.2 Über Freistellungen vom Unterricht entscheidet der/die Klassenlehrer/in nach Vorlage von Bescheinigungen und/oder Attest. Arzttermine während derUnterrichtszeit müssen im Voraus schriftlich beantragt werden.

4.3 SchülerInnen, die während des laufenden Unterrichts krank werden, entlässt der/die Klassenlehrer/in.

4.4 Beurlaubungsanträge sind in begründeten Ausnahmefällen schriftlich (à Formblatt) und frühzeitig über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schulleitung zu stellen, so dass eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist. Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist nicht möglich.

 

5.  Verhalten in den Schulgebäuden

Die Klassenräume und Gebäude wollen wir in einem sauberen Zustand erhalten, so dass sich alle wohl fühlen. Wir achten auf Sauberkeit und gehen sorgsam mit den Einrichtungen der Schule um. Ebenso wollen wir die Belastungen für unsere Umwelt vermindern.

5.1 Nur in Ausnahmefällen betreten wir den Gang vor dem Lehrerzimmer und  nutzen ihn nicht als Durchgang.

5.2 Wir gehen leise über die Flure und achten auf die anderen.

5.3 Für Abfall benutzen wir die entsprechenden Behälter und bemühen uns, die  Abfallmenge möglichst gering zu halten.

5.4 Um den sauberen Zustand der Klassenräume und des Gebäudes zu erhalten und aus hygienischen Gründen verzichten wir auf das Kauen von Kaugummi während der gesamten Unterrichtszeit.

5.5 Aus hygienischen Gründen verzichten wir auf dem gesamten Schulgelände auf das Spucken.   

5.6 Wir gehen pfleglich mit dem Schulmobiliar (Stuhl, Tisch, Schränke, Tafel, etc.)um und halten sie sauber.

5.7 Wir respektieren die Gestaltung von Klassenräumen.

5.8 Die sanitären Einrichtungen hinterlassen wir in einem sauberen und ordentlichen Zustand.

5.9 Zum Schutz der Umwelt schonen wir die Rasenflächen an den Hängen rund um den Schulhof und halten uns auf den asphaltierten Schulhofflächen, dem Basketball- und Fußballplatz auf.

5.10 Schnee und Schneeballschlachten können viel Spaß bereiten, sind aber auch gefährlich und daher nicht erlaubt.

 

6. Verhalten bei Unfällen/Unfallvorsorge

6.1 Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden sind sofort eine Lehrerin/ein Lehrer und das Sekretariat zu informieren. Der Schulsanitätsdienst unterstützt die Hilfeleistung bei Krankheiten und Unfällen.

6.2  Treppen sind grundsätzlich freizuhalten.

6.3  Jeder verhält sich so, dass es nicht zu Unfällen kommt. Unterbleiben sollen

        - Ballspiele in den Gebäuden, Rennen, Drängeln, Toben usw.

        - das Werfen von Schneebällen.

    - das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen aller Art, z. B. Messer, Feuerwerkskörper, Waffen, andere waffenähnliche Gegenstände.

 

7.  Gesundheit

      Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller sind Regeln notwendig.

7.1 Wir verzichten auf Zigaretten, E-Shishas, E-Zigaretten und ähnliche Produkte sowie Alkohol und Drogen.

7.2 Wir vermeiden unnötige Lärmbelästigung anderer.

7.3 Über ansteckende Krankheiten (auch bei Verdacht) ist die Schule zu informieren, dazu gehört auch das Auftreten von Läusen. Mit Rücksicht auf die anderen Kinder, die Ansteckung gering zu halten, besuchen die erkrankten Kinder erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests die Schule wieder.

 

8.   Kleidung

8.1 Alle SchülerInnen achten gemeinsam mit ihren Lehrkräften auf eine angemessene Kleidung, d.h. nicht provozierende, nicht negativ auffordernde (z.B. durch Slogans, Sprüche, Abbildungen, u.ä.) und nicht gesundheitsgefährdende Kleidung (z.B. keine Militär-, Disco-, Jogging- oder Strandbekleidung).

8.2 Aus Gründen des höflichen Umgangs miteinander werden Mützen, Kappen o.ä. im Unterricht abgesetzt.

8.3 Mit Rücksicht auf die persönlichen Ansichten und Weltanschauungen legen wir Wert auf die Möglichkeit, von Angesicht zu Angesicht in Kontakt treten zu können, daher nehmen wir Motorradhelme, Masken (vollflächige Karnevalsmasken), sowie jede andere Form von Gesichtsbedeckungen beim Betreten der Schule ab.

 

9.   Verwahrung von Sachen/Haftung

9.1 Um einem eventuellen Verlust keinen Vorschub zu geben, verzichten wir darauf, größere Geldbeträge und Wertgegenstände mit in die Schule zu bringen.

9.2 Für nicht ordnungsgemäß untergebrachte Garderobe und bei Verlust  und/oder Beschädigung von Wertsachen sowie bei Verlust von Geldbeträgen wird keine  Haftung übernommen (Haftungsausschluss).

9.3 Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

9.4 Wir behandeln Schulgebäude, Schulinventar und Arbeitsmittel sorgfältig, auch wenn sie bereits Gebrauchsspuren aufweisen. Ausgeliehene Bücher sind mit Schutzumschlägen (nicht klebend) zu versehen. Bei Verlust, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung haften   die Eltern.

9.5 Unrechtmäßig mitgebrachte Gegenstände werden einbehalten und sind von den Erziehungsberechtigten in der Schule abzuholen.

 

10. Umweltbewusstes Verhalten

Umweltbewusstes Verhalten setzt Mitdenken voraus. Jeder kann dazu beitragen,  indem er Folgendes beachtet:

                - Energie sparen

                - Türen schließen (auch Eingangstüren)

                - Lüften in der Pause

                - Müll vermeiden, Müll sortieren, Müll nur in vorgesehene Behälter

                - Licht ausschalten

                - umweltfreundliche Materialien benutzen

Alle möchten eine saubere Schule. Daher ist jede Klasse bemüht, den Hofdienst nach Plan ordentlich und gewissenhaft zu erledigen.

 

11. Feueralarm

Bei Feueralarm werden Fenster und Türen geschlossen. SchülerInnen und Lehrkräfte verlassen die Gebäude auf dem kürzesten Weg (Fluchtweg). Auf dem Hof  verbleiben die Klassen bei ihrem/ihrer jeweiligen Fachlehrer/in, der/die dort unverzüglich anhand des Klassen- bzw. Kursbuches die Vollständigkeit der Schülergruppe überprüft. Unmittelbar danach muss eine Meldung an die  Schulleitung erfolgen.

 

12. Maßnahmen

      Für uns alle ist das Einhalten dieser Schulordnung eine Selbstverständlichkeit.Kommt es dennoch zu Verstößen, muss mit Erziehungs- und                         

      Ordnungsmaßnahmen gemäß dem Schulgesetzt NRW (§53 SchulG NRW)

      gerechnet werden. Dazu gehören unter anderem: das Gespräch und die

      Ermahnung.

            - Auferlegung von Pflichten

            - Ausschluss aus der laufenden Unterrichtsstunde

            - Nacharbeit

            - zeitweise Wegnahme von Dingen

            - der schriftliche Verweis

            - die Überweisung in eine parallele Klasse

            - der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht   

     

Pausen- und Hofregeln der RSB

I.                  Pausenregeln

 

1.    5 Minuten-Pausen:

a.  Ich esse oder trinke etwas.

b.  Ich lege mein Arbeitsmaterial für die kommende Stunde zurecht.

c.  Ich bringe meinen Müll in den Mülleimer.

d.  Ich wische die Tafel.

e.  Ich bleibe im Klassenraum und verhalte mich leise.

f.   Ich spreche in Zimmerlautstärke.

 

2.     15 Minuten-Pausen:

a.  Ich gehe nach Stundenende direkt auf den Schulhof und nehme meine Tasche mit.

b.  Ich bin freundlich zu meinen Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern.

c.  Ich esse und/oder trinke etwas.

d.  Ich halte mich an die Schulhofregeln (s. Hofregeln).

 

II.            Mensaregeln (1 - Stunden - Pause)

 

1. Ich stelle mich ohne zu drängeln an der Essensausgabe an.

2. Ich bringe mein Tablett nach dem Essen in den dafür vorgesehenen Tablettwagen. Essensreste entsorge ich in die dafür bereitstehenden Mülleimer.

3.  Ich verlasse meinen Platz ordentlich, ggf. wische ich den Tisch ab.

4.  Ich spreche leise und verhalte mich respektvoll.

5.  Ich schiebe meinen Stuhl an den Tisch.

 

III.    Hofregeln

 

1.   Ich gehe auf den Schulhof und halte mich auf dem asphaltierten Bereich auf (Verwaltungsbereich ausgenommen).

2.   Ich achte die Garten- und Rasenflächen sowie die Beete, Büsche und Bäume. Besonders im Winterhalbjahr schone ich die Rasenflächen.

3.  Aus aufsichtsrechtlichen Gründen ist das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis weder in den Pausen noch während der Unterrichtszeit gestattet. Nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft darf ich den Schulhof verlassen.

4.   Ich entsorge meinen Müll in den Abfalleimern.

5.  Ich spreche und verhalte mich höflich zu meinen Mitmenschen (Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Sekretärin, Hausmeister, Reinigungspersonal)

6.  Ich verhalte mich rücksichtsvoll.

7.  Ich achte das Eigentum anderer und frage, wenn ich etwas ausleihen möchte.

8.  Um Unfälle zu vermeiden, trage ich Ball zum Basketballplatz.

9.  Ich spiele Fußball nur auf dem dafür vorgesehenen Basketballplatz.

10.  Ich spiele an der Tischtennisplatte nur mit einem weichen Ball und gehe sorgsam mit der Tischtennisplatte um, damit sie uns lange erhalten bleibt.

11.  Schnee und Schneeballschlachten können viel Spaß bereiten, sind aber auch gefährlich und daher nicht erlaubt.

12.  Das (Be-)Werfen mit Eicheln/Haselnüssen ist verboten.

13.  Aus hygienischen Gründen verzichte ich auf das Kauen von Kaugummi während der gesamten Unterrichtszeit von 7.50 Uhr bis 15.30 Uhr und beachte das Verbot.

14.  Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.